EuGH: Amazon haftet für rechtsverletzende Marketplace-Angebote
EuGH: Amazon haftet für rechtsverletzende Marketplace-Angebote
Ein Drittanbieter hatte auf der Verkaufsplattform Amazon unerlaubt Schuhe mit roten Sohlenangeboten und damit gegen die Marken des Designers Christian Louboutin verstoßen.
Dieser verklagte jedoch nicht den Marketplace-Verkäufer, sondern Amazon selbst.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.12.2022 entschieden, dass Amazon für die Markenverletzung von Drittanbietern haftet, wenn für den normal informierten und angemessen aufmerksamen Nutzer nicht ersichtlich ist, dass das betreffende Angebot von einem Drittanbieter stammt (EuGH C‑148/21und C‑184/21).
Anders als z.B. die Verkaufsplattform eBay bietet Amazon auch selbst Produkte als Verkäufer an. Aufgrund der einheitlichen kommerziellen Kommunikation sei es für Verbraucher nur schwer zu erkennen, ob die angebotenen Waren von Amazon selbst oder einem Dritten, sog. Marketplace-Verkäufer stammen. Die Rechtsverletzung müsse Amazon daher wie eine eigene Handlung zugerechnet werden.